Commerzbank Kreditkarte
Die Commerzbank ist eine Großbank mit Filialnetz. Im Verbund gibt es zusätzlich eine Direktbank, über die sich eine Karte ebenfalls beantragen lässt. Damit stehen zwei Wege offen – und beide führen nicht zwangsläufig zum selben Ergebnis.
Diese Seite vergleicht nicht die Commerzbank mit fremden Anbietern, sondern die beiden Wege innerhalb des Verbunds. Das ist die aussagekräftigste Prüfung, die es gibt: Wo die Akzeptanz identisch ist, lässt sich jeder Unterschied bei Preis und Betreuung dem Weg zuordnen – nicht dem Kartensystem.
Commerzbank Kreditkarte im Vergleich
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Der Rechner zeigt Jahresgebühr, Fremdwährungsgebühr und Abhebekonditionen der Karten. Prüfen Sie die Werte für den Weg, der für Sie in Frage kommt – die Verzeichnisse der beiden Wege können voneinander abweichen.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Zwei Wege
- Karte über die Filiale der Bank oder über die Direktbank im Verbund
- Vergleichsmaßstab
- Nicht die Marke, sondern das Preis- und Leistungsverzeichnis des jeweiligen Weges
- Vertragspartner
- Die Gesellschaft, die im Bedingungswerk als Herausgeber genannt ist
- Kontoverbindung
- Die Karte ist häufig Teil einer Kontoverbindung – Gesamtpreis prüfen
- Zu prüfen
- Ob beide Wege dieselben Konditionen haben und wer Sie betreut
Ein Verbund, zwei Vertriebswege
Große Bankengruppen vertreiben Karten nicht über einen einzigen Kanal. Neben dem Filialgeschäft steht in der Regel eine Direktbank, die ohne Filialnetz arbeitet und ihre Produkte über Telefon und Internet anbietet. Für Sie bedeutet das: Die Karte, die Sie suchen, kann auf zwei Wegen zu bekommen sein – mit unterschiedlichen Ansprechpartnern und unterschiedlichen Preisverzeichnissen.
Der Grund für die Unterschiede liegt in den Kosten. Ein Filialnetz verursacht laufende Kosten für Räume, Personal und Ausstattung. Ein Direktvertrieb trägt diese Kosten nicht in derselben Form. Ob sich das in den Konditionen niederschlägt, ist nicht vorhergesagt – es ist die Frage, die Sie stellen.
Diese Seite behandelt deshalb nicht die Frage, ob die Karte gut ist, sondern die Frage, über welchen Weg sie für Sie günstiger und besser erreichbar ist. Das sind zwei verschiedene Entscheidungen, und die zweite wird häufig übersprungen.
Gehen Sie nicht davon aus, dass beide Wege dasselbe anbieten. Auch wenn dieselbe Marke auf der Karte steht, kann der Herausgeber eine andere Gesellschaft sein, das Preisverzeichnis ein anderes und der Ansprechpartner ein anderer. Lesen Sie beide Verzeichnisse.
Woran sich die beiden Wege unterscheiden können
Die folgende Übersicht sagt nicht, wie die Konditionen lauten. Sie sagt, an welchen Stellen zwei Wege desselben Verbunds auseinandergehen können – und genau diese Stellen sind vor dem Abschluss zu prüfen.
| Weg über die Filiale | Weg über die Direktbank | |
|---|---|---|
| Preis- und Leistungsverzeichnis | Eigenes Verzeichnis des Filialhauses | Eigenes Verzeichnis der Direktbank |
| Ansprechpartner | Filiale, Telefon, Online | Telefon, App, Online |
| Abschluss | Persönlich oder online möglich | Vollständig im Fernabsatz |
| Identifizierung | Persönlich oder per Video möglich | In der Regel per Video oder Post |
| Kontoverbindung | Kontomodelle des Filialhauses | Kontomodelle der Direktbank |
| Bedingungswerk | Bedingungen des dortigen Herausgebers | Bedingungen des dortigen Herausgebers |
Zwei Zeilen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Die Zeile Bedingungswerk: Der Herausgeber ist die Gesellschaft, mit der Sie den Kartenvertrag schließen. Sie muss nicht identisch sein mit der Marke, die über Ihrer Filiale steht. Die Zeile Identifizierung: Wenn das Video- oder Postverfahren bei Ihnen nicht funktioniert, entscheidet dieser Punkt darüber, ob ein Weg überhaupt gangbar ist.
Der Vergleich mit sich selbst: der aussagekräftigste Test
Bei zwei Karten unterschiedlicher Anbieter vergleichen Sie immer auch Dinge, die nichts mit dem Preis zu tun haben: das Akzeptanznetz, die technische Ausstattung, das Freigabeverfahren. Bei zwei Wegen desselben Verbunds fällt das weg. Wo die Akzeptanz identisch ist, bleibt jeder Unterschied eine Frage des Vertriebs – und damit eine Frage, die Sie beeinflussen können.
Praktisch heißt das: Behandeln Sie die beiden Wege wie zwei verschiedene Anbieter. Fragen Sie an beiden Stellen dieselben Punkte ab:
- Jahresgebühr – und ausdrücklich die des zweiten Jahres, nicht nur die eines Aktionszeitraums
- Fremdwährungsgebühr, sofern Sie außerhalb des Euroraums zahlen
- Bedingungen für Bargeldabhebung, getrennt nach eigener Bank und fremden Automaten
- Voraussetzungen: Wird ein Konto benötigt, und zu welchem Preis?
- Wer ist Herausgeber, und wer ist bei einer Reklamation zuständig?
- Wie sind die Kartenleistungen ausgestaltet, und an welche Bedingungen sind sie geknüpft?
Wer nur gegen fremde Marken vergleicht, übersieht den härtesten Wettbewerber des eigenen Hauses. Die zweite Vertriebslinie ist kein Geheimnis, aber sie wird selten mit der ersten in einer Rechnung gegenübergestellt.
Der Wechsel von einem Weg zum anderen
Wer von einem Weg auf den anderen wechselt, wechselt nicht die Einstellung, sondern den Vertrag. Das ist der Punkt, der am häufigsten zu spät bemerkt wird: Ein bestehender Kartenvertrag behält seine Bedingungen, auch wenn der neue Weg bessere anbietet. Von allein ändert sich nichts.
- Neue Karte beantragen und identifizieren, bevor die alte gekündigt wird. Sonst entsteht eine Lücke ohne Karte.
- Vertragspartner und Nummernkreis der neuen Karte prüfen. Eine neue Vertragsnummer bedeutet auch: Lastschriften und hinterlegte Kartendaten bei Händlern müssen angepasst werden.
- Umschreibung der Abbuchung klären. Welches Referenzkonto zieht die neue Karte ein, und ist es dasselbe wie bisher?
- Alte Karte erst danach kündigen – mit Blick auf die Kündigungsfrist und auf einen möglichen offenen Saldo, der zum Ende ausgeglichen werden muss.
Ein zweiter Punkt gehört hierher: Solange beide Karten laufen, sind beide Rahmen vorhanden. Ein Rahmen wird als bestehende Verfügbarkeit betrachtet, auch wenn Sie ihn nicht nutzen – das ist kein Fehler des Anbieters, sondern eine Frage der Reihenfolge. Wer die alte Karte erst nach Erhalt der neuen kündigt, hat diesen Zustand eine Zeit lang. Das ist der sichere Weg, aber er ist nicht kostenfrei.
Wer Ihr Vertragspartner wird
In einem Verbund können mehrere Gesellschaften als Herausgeber von Karten auftreten. Wer Ihr Vertragspartner wird, steht nicht im Markenauftritt, sondern im Bedingungswerk und im Impressum des jeweiligen Angebots. Diese Angabe sollten Sie vor dem Antrag zur Hand haben – nicht, weil sie sich unterscheiden muss, sondern weil der Rest davon abhängt.
Wofür die Angabe relevant ist:
- Reklamation
- Ihr Ansprechpartner ist der Herausgeber. Eine Buchung, die Sie beanstanden, wird dort geprüft – unabhängig davon, in welcher Filiale Sie sie gemeldet haben.
- Sperrung und Ersatz
- Auch diese Vorgänge laufen über den Herausgeber. Klären Sie, ob beide Kartenwege denselben Sperrweg nutzen.
- Kündigung
- Die Kündigung des Kartenvertrags richtet sich an den Herausgeber. Bei einem Paket mit einem Konto können Konto und Karte verschiedene Verträge mit verschiedenen Fristen sein.
- Wechsel des Angebots
- Wird ein Kartenbestand auf eine andere Gesellschaft überführt, ändern sich mitunter Bedingungen und Ansprechpartner. Solche Mitteilungen kommen per Post und werden leicht übersehen – lesen Sie sie.
Das Kartensystem ist nicht Ihr Vertragspartner. Es betreibt das Akzeptanznetz, und seine Regeln entscheiden darüber, ob eine Rückforderung überhaupt möglich ist – den Vertrag schließen Sie aber mit der herausgebenden Gesellschaft.
Worauf Sie beim Vergleich der beiden Wege achten sollten
In dieser Reihenfolge:
- Welche Wege gibt es, und ist der Weg, den Sie nutzen wollen, für Sie überhaupt gangbar?
- Welche Konditionen gelten auf jedem der Wege – Gebühr, Auslandseinsatz, Abhebung?
- Wird ein Konto vorausgesetzt, und was kostet es dauerhaft?
- Wer ist der Herausgeber und damit Ihr Ansprechpartner bei Reklamation und Kündigung?
- Was gilt nach dem ersten Jahr, wenn ein Angebot befristet ist?
- Wie ist die Abrechnung voreingestellt – Vollzahlung oder Teilzahlung?
- Welche Fristen gelten für Einwände gegen eine Buchung und für die Kündigung?
- Was passiert, wenn Sie den Weg wechseln wollen? Planen Sie den Übergang ohne Lücke und ohne zwei Rahmen auf Dauer.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Karte auch über die Direktbank im Verbund?
In einem Bankenverbund ist das üblich: Neben dem Filialgeschäft vertreibt in der Regel eine Direktbank Karten derselben Gruppe. Ob das für Sie gilt, welche Bedingungen dort stehen und ob es sich um dieselbe Marke handelt, klären Sie über das Preis- und Leistungsverzeichnis des jeweiligen Weges.
Sind die Konditionen über beide Wege gleich?
Nicht zwangsläufig. Auch innerhalb eines Verbunds können Herausgeber, Preis- und Leistungsverzeichnis und Ansprechpartner verschieden sein. Genau deshalb lohnt es sich, die beiden Wege wie zwei Anbieter zu behandeln und Punkt für Punkt zu vergleichen.
Warum ist der Vergleich der beiden Wege sinnvoll?
Weil das Akzeptanznetz in beiden Fällen dasselbe ist. Wo Karte auf Karte trifft, lässt sich jeder Unterschied bei Preis und Betreuung dem Vertriebsweg zuordnen – und nicht dem Kartensystem, das bei fremden Anbietern den Vergleich verzerrt.
Worauf muss ich beim Wechsel von einem Weg zum anderen achten?
Auf die Reihenfolge: erst die neue Karte beantragen und identifizieren, dann die alte kündigen. Ein bestehender Kartenvertrag behält seine Bedingungen, solange er läuft. Prüfen Sie außerdem Kündigungsfristen und einen offenen Saldo, der zum Vertragsende auszugleichen ist.
Mit welcher Gesellschaft schließe ich den Kartenvertrag?
Mit der Gesellschaft, die im Bedingungswerk als Herausgeber genannt ist. Sie muss nicht identisch sein mit der Marke über der Filiale – und auch nicht damit, welcher Weg Sie zu ihr geführt hat. Für Reklamation, Sperrung und Kündigung ist der Herausgeber die richtige Adresse.
Brauche ich ein Konto bei derselben Bankengruppe?
Für den Einzug der Abrechnung ist ein Konto nötig. Ob es im selben Haus geführt werden muss, ist eine Frage des jeweiligen Angebots – und kann sich zwischen den beiden Wegen unterscheiden. Wenn ja, gehört die Kontoführungsgebühr über die gesamte Laufzeit in die Rechnung, nicht nur im Aktionszeitraum.
Was kostet die Commerzbank Kreditkarte?
Jahresgebühr, Fremdwährungsgebühr und Abhebekonditionen ändern sich und stehen deshalb im Rechner auf dieser Seite. Achten Sie darauf, für welchen der beiden Wege die Werte gelten – die Preisverzeichnisse können voneinander abweichen.
Kann ich meine Karte kündigen und später neu beantragen?
Kartenverträge lassen sich kündigen; ob Sie danach erneut angenommen werden, entscheidet eine neue Prüfung. Wenn Sie eine Lücke vermeiden wollen, beantragen Sie die neue Karte zuerst und kündigen die alte erst nach deren Erhalt. Prüfen Sie außerdem, ob ein Aktionsangebot bei einer Neubeantragung erneut gilt.