Volksbank Girokonto

Aktualisiert am 7. Oktober 2026

Bei einer Genossenschaftsbank ist das Konto selbst keine Besonderheit: Zahlungsverkehr, Karten und Bargeld funktionieren wie bei jeder Bank. Der Unterschied liegt eine Ebene höher – in der Frage, wem das Institut gehört und was daraus für den Kunden folgt.

Bei einer Volksbank Raiffeisenbank sind die Eigentümer die Mitglieder. Wer Mitglied wird, beteiligt sich an der Bank und schließt damit einen zweiten Vertrag neben dem Kontovertrag. Diese Seite behandelt genau diesen Punkt: was der Geschäftsanteil rechtlich ist, was er nicht ist und was Sie vor einem Beitritt prüfen sollten.

Volksbank Girokonto im Vergleich

Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.

Der Rechner zeigt Kontoführungsgebühr, Kartenkosten und Dispozins des konkreten Instituts neben den Konditionen anderer Anbieter. Weil jedes Institut seine Preise selbst festlegt, ist der Rechner hier die einzige belastbare Vergleichsquelle – der Text kann und soll keine Preise nennen.

Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.

Kurz gefasst

Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft – die Bank gehört ihren Mitgliedern
Mitgliedschaft
Geschäftsanteil nach Satzung; eine Beteiligung, keine Einlage
Struktur
Jedes Institut ist rechtlich selbständig – Satzung und Preise unterscheiden sich
Vertragspartner
Das konkrete Institut vor Ort, nicht der Verbund
Zu prüfen
Satzung: Anteil, Austrittsfrist, Verlustbeteiligung – und dazu die Kontobedingungen

Eine Bank, die ihren Mitgliedern gehört

Der Unterschied zwischen einer Genossenschaftsbank und einer Aktienbank liegt in der Eigentümerstruktur. Bei einer Aktienbank gehört das Institut den Aktionären; bei einer eingetragenen Genossenschaft den Mitgliedern. Die Mitglieder wählen die Organe, die über die Grundlagen der Bank entscheiden: die Generalversammlung oder, bei größeren Instituten, eine Vertreterversammlung.

Für den Kunden bedeutet das zunächst wenig. Ein Girokonto ist ein Zahlungsverkehrsvertrag, und ob die Bank ihren Eigentümern eine Dividende oder eine Ausschüttung zahlt, ändert an der Kontoführung nichts. Relevant wird die Struktur an zwei Stellen:

  • Sie können Mitglied werden – aber nur, wenn Sie es aktiv tun. Die Mitgliedschaft entsteht nicht mit dem Konto.
  • Ihre Erfahrungen aus einer anderen Stadt sagen nichts über Ihr Institut. Jede Volksbank Raiffeisenbank ist rechtlich eigenständig und legt ihre Bedingungen selbst fest.

Die Eigentümerstruktur ist damit kein Verkaufsargument, sondern eine Frage der Passung. Wer die Bank nur als Zahlungsdienstleister nutzt, wird den Unterschied kaum bemerken. Wer mitentscheiden möchte, für den ist die Mitgliedschaft der Weg – und der ist ein eigener Vertrag.

Der Geschäftsanteil: Mitgliedschaft, nicht Einlage

Mit dem Beitritt erwirbt das Mitglied einen Geschäftsanteil und zahlt darauf ein Geschäftsguthaben ein. Das ist die zentrale Abgrenzung, an der viele Erwartungen scheitern: Ein Geschäftsanteil ist keine Einlage. Er ist Eigenkapital der Genossenschaft, und daraus folgen mehrere Unterschiede zu einem Sparkonto.

Keine Einlagensicherung
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Einlagen. Ein Geschäftsanteil ist keine Einlage – er fällt nicht darunter.
Keine feste Verzinsung
Das Geschäftsguthaben wird nicht wie ein Guthaben verzinst. Ob und in welcher Höhe eine Ausschüttung beschlossen wird, entscheidet die Versammlung und steht in der Satzung. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Ausstieg mit Fristen
Wer austreten will, kündigt die Mitgliedschaft nach den Fristen der Satzung. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt zum Ende des Geschäftsjahres und kann durch die Satzung weiteren Regeln unterliegen.
Verlustbeteiligung
Die Satzung kann eine Beteiligung der Mitglieder am Verlust vorsehen. Ob und in welcher Form, ist der Satzung zu entnehmen – nicht der Werbung.

Die Höhe des Anteils, die Frage, ob mehrere Anteile gezeichnet werden müssen, die Kündigungsfristen und die Behandlung bei einem Austritt stehen in der Satzung. Diese Satzung ist kein internes Papier: Sie können sie vor einem Beitritt anfordern und lesen. Wer sie nicht liest, unterschreibt einen Vertrag, dessen Bedingungen er nicht kennt – bei einem Konto wäre das selbstverständlich, bei einer Beteiligung sollte es das auch sein.

Wenn Sie nur ein Konto wollen: Fragen Sie, ob das Institut das Konto auch ohne Mitgliedschaft führt. Das ist eine der Fragen, deren Antwort sich von Institut zu Institut unterscheidet – und sie entscheidet darüber, ob Sie sich überhaupt mit dem Geschäftsanteil beschäftigen müssen.

"Die Volksbank" gibt es nicht

Volksbank Raiffeisenbank ist ein Name, den viele rechtlich selbständige Institute tragen. Ihr Vertragspartner ist das Institut, bei dem Sie unterschreiben – mit einer eigenen Firmierung, einer eigenen Satzung, einem eigenen Preis- und Leistungsverzeichnis und einem eigenen Vorstand. Eine Information über "die Volksbank" ist deshalb keine Information über Ihre Bank.

Das Genossenschaftsbankwesen ist föderal organisiert: Überregionale Aufgaben erledigen Verbundeinrichtungen, das Geschäft vor Ort führt das Institut. Für Sie als Kunde ist entscheidend, wer im Vertrag steht. Prüfen Sie auf den Unterlagen, mit welcher Firma und welcher Anschrift Sie den Vertrag schließen.

Praktisch bedeutet das für den Vergleich drei Dinge:

  1. Ein Vergleich über mehrere Institute ist immer ein Vergleich über mehrere Konditionenwerke – es gibt keine gemeinsame Preisliste.
  2. Erfahrungen aus einem anderen Ort sind allenfalls ein Hinweis, kein Beleg.
  3. Die drei Dokumente, die alles bestimmen, sind: Satzung, Preis- und Leistungsverzeichnis und die Bedingungen des Kontovertrags. Alle drei sind vor dem Abschluss erhältlich.

Mitgliedschaft und Konto sind zwei Verhältnisse

Ein Konto und eine Mitgliedschaft sind voneinander zu trennen – auch wenn sie im Alltag zusammen auftreten. Daraus folgen Fälle, die in der Praxis regelmäßig überraschen:

  • Konto ohne Mitgliedschaft: Ob das Institut das zulässt, ist eine Frage seiner Bedingungen. Fragen Sie danach, bevor Sie einen Beitritt erwägen.
  • Mitgliedschaft ohne Konto: Wer sein Konto kündigt, bleibt Mitglied, wenn er die Mitgliedschaft nicht gesondert kündigt. Das Geschäftsguthaben bleibt dann gebunden, bis die Kündigungsfrist abläuft.
  • Kündigung des Kontos beendet nicht die Mitgliedschaft. Beide Verträge haben eigene Regelungen. Prüfen Sie vor einer Kündigung, ob das Konto an die Mitgliedschaft geknüpft ist und umgekehrt.

Deshalb gehört zu einer Kündigung die Frage, welche Beziehung eigentlich enden soll. Wer nur das Konto wechseln will, sollte klären, was mit dem Geschäftsanteil passiert. Wer die Mitgliedschaft beenden will, sollte klären, ob das Konto davon berührt wird. Beides steht in zwei verschiedenen Dokumenten – in der Satzung und im Kontovertrag.

Ein Punkt zur Vollmacht: Bei einem Konto für einen Angehörigen ist die Mitgliedschaft kein Ersatz für eine Vollmacht. Wer für jemand anderen handeln soll, braucht eine Vollmacht nach den Bedingungen der Bank – ein Geschäftsanteil verschafft keine Verfügungsbefugnis über ein Konto.

Die Bedingungen des konkreten Instituts prüfen

Weil es keine gemeinsame Konditionenübersicht gibt, verläuft der Vergleich hier anders als bei einem bundesweit einheitlichen Anbieter. Er läuft nicht über den Markt, sondern über die Unterlagen des Instituts, das für Sie in Frage kommt. Diese Punkte gehören der Reihe nach geklärt:

  1. Welches Modell wird angeboten, und ist die Kontoführung gebührenfrei oder kostenpflichtig?
  2. Welche Bedingung gilt für eine mögliche Gebührenfreiheit, und was kostet das Konto, wenn die Bedingung entfällt?
  3. Ist ein Geschäftsanteil Voraussetzung für das Konto oder für ein bestimmtes Modell?
  4. Welche Karten und Leistungen sind enthalten, und welche werden zusätzlich berechnet?
  5. Wie hoch ist der Dispozins, und zu welchen Bedingungen kann die Bank ihn kürzen?
  6. Welche Bargeldwege gibt es, und kosten Abhebungen an Automaten anderer Institute extra?

Halten Sie dazu Satzung und Preis- und Leistungsverzeichnis nebeneinander. Die Kontoführung steht im Preisverzeichnis, die Beteiligung in der Satzung – erst beide Dokumente zusammen beschreiben, was ein Eintritt bei diesem Institut bedeutet.

Und der Preis der Beteiligung: Der Geschäftsanteil ist ein Betrag, der bei Eintritt eingezahlt wird. Seine Höhe steht in der Satzung. Verwechseln Sie ihn nicht mit einer Kaution – er ist eine Beteiligung mit den oben beschriebenen Rechtsfolgen, keine Sicherheit, die Ihnen zurückgehalten wird.

Worauf Sie bei diesem Angebot achten sollten

In dieser Reihenfolge:

  1. Welches Institut ist Ihr Vertragspartner, und ist es das mit der für Sie passenden Filiale und Erreichbarkeit?
  2. Konto ohne Mitgliedschaft möglich? Wenn ja, müssen Sie den Geschäftsanteil nicht mitentscheiden.
  3. Satzung angefordert und gelesen? Anteilshöhe, Austrittsfrist, Verlustbeteiligung und Ausschüttung stehen dort.
  4. Ist der Geschäftsanteil für Sie eine Beteiligung oder ein Parkplatz für Geld? Als Beteiligung ist er nicht wie ein Guthaben verfügbar und nicht durch die Einlagensicherung geschützt.
  5. Welche Bedingung gilt für die Gebührenfreiheit, und erfüllen Sie sie dauerhaft?
  6. Was kostet das Konto im Normalfall, wenn die Bedingung nicht erfüllt ist?
  7. Welche Bedingungen gelten für Karten, Bargeld und den Dispo?
  8. Was passiert bei einer Konto- oder Mitgliedschaftskündigung mit dem jeweils anderen Verhältnis?

Die Struktur dieser Bank ist kein Kostenvorteil und kein Kostennachteil – sie ist eine andere Rechtsform. Ob das Konto für Sie passt, entscheiden die Konditionen des Instituts, das vor Ihnen liegt, und die Frage, ob Sie die Beteiligung wollen. Beides lässt sich vor dem Unterschreiben klären.

Häufige Fragen

Muss ich Mitglied werden, um ein Girokonto bei einer Volksbank zu haben?

Das hängt vom Institut ab. Bei vielen Genossenschaftsbanken sind Konto und Mitgliedschaft getrennte Verhältnisse, bei anderen ist die Mitgliedschaft Voraussetzung für bestimmte Modelle. Fragen Sie konkret nach den Bedingungen des Instituts, bei dem Sie abschließen wollen – eine allgemeine Antwort gibt es nicht, weil jedes Institut selbst entscheidet.

Ist der Geschäftsanteil eine Geldanlage?

Nein, in der Sache nicht. Ein Geschäftsanteil ist eine Mitgliedschaft und damit Eigenkapital der Genossenschaft – keine Einlage. Er wird nicht wie ein Guthaben verzinst, er unterliegt nicht der gesetzlichen Einlagensicherung, und die Satzung kann eine Verlustbeteiligung vorsehen. Ob eine Ausschüttung beschlossen wird, entscheidet die Versammlung.

Was passiert mit meinem Geschäftsanteil, wenn ich kündige?

Für den Austritt gelten die Fristen der Satzung. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt zum Ende des Geschäftsjahres und kann durch die Satzung weiteren Regeln unterliegen. Lesen Sie diese Punkte vor dem Beitritt – sie stehen in der Satzung, die Sie vorher anfordern können.

Warum unterscheiden sich die Konditionen von einer Volksbank zur anderen?

Weil jedes Institut eine eigene Genossenschaft mit eigener Satzung, eigenem Vorstand und eigenem Preis- und Leistungsverzeichnis ist. Es gibt keine bundesweit einheitliche Preisliste. Prüfen Sie deshalb immer die Unterlagen des Instituts, bei dem Sie tatsächlich unterschreiben.

Bleibe ich Mitglied, wenn ich mein Konto kündige?

In der Regel ja – Konto und Mitgliedschaft sind zwei getrennte Verträge. Die Kündigung des Kontos beendet die Mitgliedschaft nicht automatisch, und umgekehrt. Prüfen Sie vor der Kündigung, ob das Konto an die Mitgliedschaft geknüpft ist, und kündigen Sie beides getrennt, wenn Sie beides beenden wollen.

Ist mein Guthaben bei einer Genossenschaftsbank gesichert?

Das Guthaben auf dem Konto ist eine Einlage und unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung. Der Geschäftsanteil dagegen nicht – er ist eine Beteiligung. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn Sie beide Beträge als "Geld bei der Bank" betrachten.

Was kostet das Volksbank Girokonto?

Die Konditionen legt jedes Institut selbst fest; verbindlich sind nur das Preis- und Leistungsverzeichnis und die Bedingungen des Instituts, bei dem Sie abschließen. Der Rechner zeigt die hinterlegten Konditionen neben den Angeboten anderer Anbieter.