TARGOBANK Kredit
Ein persönliches Beratungsgespräch ist der Unterschied, den eine Filialbank bei einem Kredit anbietet. Was dort passiert, ist aber kein Gespräch unter Gleichen: Sie sprechen mit jemandem, der ein Produkt verkauft, und die Entscheidung über Ihren Antrag fällt nicht an diesem Tisch.
Diese Seite beschreibt, was ein solches Gespräch leistet, was es nicht leistet und wie Sie es vorbereiten. Die Konditionen selbst stehen im Rechner – sie hängen von Bonität und Laufzeit ab und gehören nicht in einen Text.
TARGOBANK Kredit im Vergleich
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Zinssatz, Laufzeit und Rate stehen im Rechner und nicht im Text: Sie hängen von Bonität und Laufzeit ab und ändern sich. Ein persönliches Gespräch ändert an diesen Zahlen nichts – es ändert den Weg, auf dem Sie sie erhalten.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Angebot
- Kredit mit persönlicher Beratung in der Filiale
- Gespräch
- Aufnahme des Antrags, Erklärung des Angebots, Einreichung
- Entscheidung
- Erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Kreditwürdigkeitsprüfung
- Nicht bindend
- Mündliche Zusagen im Gespräch
- Zu prüfen
- Vertragspartner, vorvertragliche Informationen, angebotene Zusatzprodukte
Das Gespräch ist ein Verfahren, kein Vorteil
Der Ablauf ist bei einem Kredit mit persönlicher Beratung immer ähnlich: Sie schildern Ihr Vorhaben, der Berater nimmt Ihre Daten auf, beide Seiten klären Höhe und Laufzeit, und am Ende steht ein Antrag. Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird nach der Aufnahme der Daten durchgeführt – das Gespräch ist ihr Anfang, nicht ihr Ersatz.
Daraus folgt die wichtigste Erwartung für den Termin: Es geht nicht darum, den Berater zu überzeugen, sondern darum, dass Ihre Unterlagen und Zahlen die Prüfung bestehen. Sympathie ist kein Kriterium im Verfahren – und das ist keine Verschlechterung, sondern der Grund, warum ein Kredit nach Regeln vergeben wird und nicht nach Eindruck.
Ein Satz, der im Gespräch fällt und rechtlich nichts bedeutet: "Das bekommen Sie hin." Eine Zusage am Tisch bindet die Bank nicht. Verbindlich ist, was in den Vertragsunterlagen steht und was die Prüfung ergibt.
Was der Berater entscheidet – und was nicht
Ein Berater in der Filiale ist Ihr Zugang zum Kredit, nicht die Instanz, die über ihn entscheidet. Er nimmt Ihre Daten auf, erklärt das Angebot und reicht den Antrag ein. Die Entscheidung fällt in der Kreditprüfung nach den Regeln des Instituts. Ob das an zentraler Stelle geschieht oder im Haus, ist von Bank zu Bank unterschiedlich – fragen Sie im Termin danach, denn die Antwort bestimmt, an wen Sie sich bei einer Ablehnung wenden und wie eine zweite Prüfung angestoßen werden kann.
Die zweite Grenze liegt im Preis. Der Zinssatz, den Sie bekommen, ergibt sich aus Ihrer Bonität und der Laufzeit; wie diese Rechnung funktioniert, steht auf der Kreditseite und gilt hier genauso. Ein persönliches Gespräch ändert daran nichts.
Was der Berater für Sie tun kann
- Das Vorhaben in ein passendes Angebot übersetzen – Höhe, Laufzeit, Auszahlungsweg.
- Unterlagen prüfen und fehlende Nachweise benennen, bevor der Antrag gestellt wird.
- Eine Ablehnung erklären lassen und klären, ob eine erneute Prüfung möglich ist.
- Zweifelsfälle schildern – etwa eine befristete Beschäftigung oder unregelmäßiges Einkommen.
Der letzte Punkt ist der eigentliche Wert des Gesprächs: Sie können Umstände erklären, die in einem Onlineformular keinen Platz haben. Ob sie in der Prüfung berücksichtigt werden können, entscheidet nicht der Berater, sondern die Regeln, nach denen das Institut rechnet. Schildern Sie es trotzdem – die Alternative ist, dass es niemand weiß.
Was Sie zum Termin mitbringen sollten
Ein Termin, bei dem die Hälfte der Nachweise fehlt, endet mit einem zweiten Termin. Die Vorbereitung ist der Teil des Verfahrens, den Sie vollständig beeinflussen können.
| Nachweis | Wofür er gebraucht wird | Was dabei zu beachten ist |
|---|---|---|
| Einkommensnachweis | Beleg des regelmäßigen Einkommens | Bei Angestellten sind es Abrechnungen, bei Selbstständigen andere Unterlagen – fragen Sie vorher, welche Fassung verlangt wird. |
| Ausgaben und bestehende Kredite | Bild der monatlichen Belastung | Kontoauszüge zeigen mehr als eine Selbstauskunft. Rechnen Sie mit der Frage und beantworten Sie sie vollständig. |
| Ausweis | Identifizierung und Unterschrift | Für die Prüfung und den Vertragsabschluss. |
| Zweck und Laufzeit | Grundlage des Angebots | Je klarer beides, desto weniger Rückfragen. |
| Unterlagen zum Vorhaben | Bei zweckgebundenen Krediten | Etwa Kaufvertrag oder Kostenvoranschlag. |
Vollständigkeit ist wichtiger als die Menge. Lassen Sie sich bei der Terminvereinbarung sagen, welche Unterlagen das Institut für Ihren Fall braucht. Eine Liste, die Sie abarbeiten, ist besser als ein Ordner, den der Berater durchsehen muss.
Der Termin ist auch ein Verkaufsgespräch
Ein Beratungstermin in einer Filiale ist ein Verkaufsgespräch. Der Berater hat ein Interesse am Abschluss, und ein Kreditgespräch bietet den Anlass, weitere Produkte anzusprechen. Das ist keine Unterstellung, sondern die Beschreibung des Formats – und der Grund, warum Sie es vorbereitet betreten sollten.
- Restschuldversicherung. Wird sie angeboten: Sie ist ein eigenes Produkt mit eigenem Preis. Lassen Sie sich Bedingungen, Ausschlüsse und Kosten getrennt zeigen und entscheiden Sie getrennt, ob Sie sie wollen.
- Girokonto, Karte, Bausparen. Andere Produkte im selben Gespräch können sinnvoll sein – aber nicht, weil sie den Kredit verbilligen. Ob sie dessen Bedingungen beeinflussen, gehört schriftlich.
- Mündliche Zusagen. Wenn eine Aussage für Ihre Entscheidung wichtig ist, lassen Sie sie in die Unterlagen aufnehmen oder schriftlich bestätigen.
Die vorvertraglichen Informationen zum Kredit erhalten Sie vor dem Abschluss in Textform. Nehmen Sie dieses Dokument mit nach Hause, bevor Sie etwas unterschreiben. Ein Vertrag, der unter Zeitdruck in einem Büro unterschrieben wird, ist derselbe Vertrag wie zu Hause – nur schwerer zu prüfen.
Eine Frage, die Sie stellen dürfen: Was kostet dieses Angebot, und was kostet es mit den zusätzlich angebotenen Produkten? Lassen Sie sich beides getrennt ausweisen, damit Sie den Anteil erkennen, der zum Kredit gehört.
Was ein persönliches Gespräch nicht leistet
Die Erwartungen an ein Beratungsgespräch sind oft größer als das, was es leisten kann. Drei Dinge gehören ausdrücklich nicht dazu:
- Ein besserer Preis. Der Zinssatz folgt Ihrer Bonität und der Laufzeit. Beworbene Sätze gelten für den besten Fall – nicht automatisch für das Gespräch, in dem Sie sitzen.
- Eine Zusage am Tisch. Verbindlich wird ein Kredit durch die Annahme des Antrags durch den Darlehensgeber, nicht durch die Einschätzung eines Beraters.
- Ein geprüfter Vertrag ohne Lesen. Die Unterlagen sind umfangreich. Ein Termin, in dem Sie sie nicht prüfen können, verschiebt die Prüfung auf den Moment der Unterschrift – an den schlechtesten Ort.
Was es leisten kann: ein Gespräch, in dem Rückfragen möglich sind, in dem ein Fall geschildert werden kann und in dem jemand die Unterlagen kennt und Fehlendes benennt. Für manche ist genau das der Grund, den Weg zur Filiale zu wählen – für andere ist es ein Umweg, den sie bezahlen, ohne ihn zu nutzen.
Ob ein Termin für Sie sinnvoll ist, hängt an einer Frage: Haben Sie Fragen oder Umstände, die ein Formular nicht abbildet? Wenn ja, ist das Gespräch der richtige Ort. Wenn nein, ist der direkte Weg meist der schnellere.
Fragen für den Termin
Diese Fragen gehören in das Gespräch, bevor Sie unterschreiben:
- Wer ist mein Vertragspartner, und unter welchem Namen erscheint er im Vertrag?
- Welcher Zinssatz gilt für meinen Fall, und welcher Wert davon ist der effektive Jahreszins?
- Wie lange ist der Zinssatz gebunden, und was gilt danach?
- Welche Unterlagen fehlen noch, damit der Antrag vollständig ist?
- Wo fällt die Entscheidung, und an wen wende ich mich, wenn sie negativ ausfällt?
- Wird mir eine Restschuldversicherung oder ein weiteres Produkt angeboten – zu welchem Preis, und ist es für den Kredit erforderlich?
- Was wird schriftlich festgehalten, und bekomme ich die vorvertraglichen Informationen vor der Unterschrift?
Hören Sie bei der letzten Frage genau zu. Ein Gespräch, das Ihnen keine Unterlagen zum Mitnehmen gibt, erschwert Ihnen den Vergleich mit anderen Anbietern – und das ist eine Information über den Anbieter, nicht über den Kredit.
Häufige Fragen
Wird mein Kredit im persönlichen Gespräch schneller entschieden?
Das Gespräch beschleunigt die Aufnahme Ihrer Daten, nicht die Prüfung. Die Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB läuft in jedem Fall. Den größten Einfluss auf die Dauer haben vollständige Unterlagen – das ist der Teil, den Sie selbst in der Hand haben.
Kann der Berater in der Filiale eine Zusage geben?
Er kann Ihnen das Ergebnis einer Einschätzung mitteilen; verbindlich ist das nicht. Verbindlich wird der Kredit mit der Annahme des Antrags durch den Darlehensgeber. Wenn eine Aussage für Ihre Entscheidung wichtig ist, lassen Sie sie in die Unterlagen aufnehmen.
Muss ich für einen Kredit in die Filiale kommen?
Nein. Ob und über welche Wege der Abschluss möglich ist, klären Sie beim Anbieter. Der Termin ist ein zusätzlicher Weg – sinnvoll, wenn Sie Fragen haben oder Umstände schildern müssen, die ein Formular nicht abbildet.
Was kostet die Beratung, wenn ich mich gegen den Abschluss entscheide?
Ob und in welcher Höhe ein separates Entgelt anfällt, muss in den vorvertraglichen Informationen stehen. Fragen Sie vor dem Termin, welche Kosten entstehen, wenn es nicht zum Abschluss kommt – diese Antwort sollte schriftlich kommen.
Wird mir im Termin eine Restschuldversicherung angeboten?
Das kann vorkommen. Sie ist ein separates Produkt mit eigenem Preis und eigenen Bedingungen, zu denen auch Ausschlüsse gehören. Lassen Sie sich Kosten und Leistung unabhängig vom Kredit ausweisen und entscheiden Sie getrennt, ob Sie sie brauchen.
Bekomme ich die Unterlagen zum Mitnehmen?
Die vorvertraglichen Informationen – darunter das Europäische Verbraucherkreditinformationsblatt – müssen Ihnen vor dem Abschluss in Textform zur Verfügung stehen. Sie dürfen damit das Gespräch verlassen, ohne zu unterschreiben. Die Prüfung läuft ohnehin, ein sofortiges Unterschreiben ist nicht erforderlich.
Kann ich nach einer Ablehnung erneut fragen?
Ja. Fragen Sie nach dem Grund und danach, ob eine erneute Prüfung möglich ist – etwa mit anderer Laufzeit, anderer Höhe oder weiteren Nachweisen. Bei einem standardisierten Verfahren ist eine Ablehnung eine Einordnung in ein Raster, keine Aussage über Ihre Kreditfähigkeit insgesamt.
Gilt das persönliche Gespräch auch für Selbstständige?
Gerade dort ist es nützlich: Die Nachweise sind andere, und der Erklärungsbedarf ist größer. Welche Unterlagen das Institut für Selbstständige verlangt, fragen Sie vor dem Termin ab – dann lässt sich das Gespräch in einem Termin führen.