Raisin Tagesgeld

Aktualisiert am 5. Oktober 2026

Raisin ist keine Bank, sondern eine Plattform: Sie vermittelt Tagesgeldanlagen bei Partnerbanken. Wer hier abschließt, wird nicht Kunde der Plattform im Sinne eines Einlagengeschäfts, sondern Kunde einer Bank, die die Plattform ausgewählt hat.

Dieser Unterschied ist keine Feinheit. Er entscheidet darüber, wer Ihnen das Geld schuldet, wessen Lizenz für die Einlagensicherung zählt, wer die Zinsen zahlt und an wen Sie sich wenden, wenn etwas nicht läuft.

Raisin Tagesgeld im Vergleich

Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.

Der Rechner zeigt die Konditionen der vermittelten Angebote und lädt sie bei jedem Aufruf neu. Er zeigt damit die Vorauswahl der Plattform – nicht, welche Bank Ihre Einlage schuldet. Diese Angabe steht in den Unterlagen der Partnerbank.

Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.

Kurz gefasst

Art des Anbieters
Vermittlungsplattform, keine Bank mit Einlagengeschäft
Vertragspartner
Die Partnerbank, bei der die Einlage gebucht wird
Sicherung
Gilt je Partnerbank und deren Lizenz – nicht für die Plattform
Zahlungen
Zinsen, Kündigung und Bescheinigung laufen über die Partnerbank
Zu prüfen
Wer die Einlage schuldet, Geldweg und Recht der Partnerbank

Nicht die Plattform schuldet Ihnen das Geld

Bei jedem Einlagengeschäft gibt es einen Schuldner: die Bank, bei der das Guthaben gebucht ist. Bei einer vermittelten Anlage ist das die Partnerbank, nicht die Plattform. Die Plattform sucht das Angebot aus und führt Sie zum Vertrag – sie tritt damit nicht an die Stelle der Bank.

Sie sehen das an den Unterlagen, die Sie nach dem Abschluss erhalten. Prüfen Sie dort den Namen:

  • in der Einlagen- oder Kontoeröffnungsbestätigung der Partnerbank,
  • im Produktinformationsblatt des konkreten Angebots,
  • auf dem Kontoauszug und in der Jahresbescheinigung für die Steuer,
  • in der Kontoverbindung, auf die Sie überweisen sollen.

Diese eine Angabe beantwortet die Fragen, die im Streitfall zählen: Wer muss zahlen? Wessen Lizenz gilt für die Einlagensicherung? Wer behält Steuern ein? Bei wem muss eine Kündigung eingehen? Und welches Recht gilt für die Einlage?

Fragen Sie vor dem Abschluss: Welche Bank steht in der Einlagenbestätigung? Erst danach prüfen Sie die Konditionen dieser Bank – nicht die der Plattform.

Einlagensicherung: je Partnerbank, nicht je Plattform

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Einlagen bis 100.000 Euro je Kunde und Bank. Maßgeblich ist die Banklizenz des Instituts, bei dem die Einlage gebucht ist. Für eine Plattform bedeutet das zwei Dinge:

  1. Der Schutz gehört zur Partnerbank. Er hängt nicht daran, dass die Plattform weiter besteht. Der Anspruch aus der Einlage richtet sich gegen die Bank im Vertrag.
  2. Die Grenze wird je Lizenz gerechnet. Verteilen Sie einen Betrag auf mehrere Partnerbanken mit unterschiedlichen Lizenzen, erhöht sich die insgesamt geschützte Summe. Nutzen zwei Angebote dieselbe Lizenz, zählen sie zusammen – dann bringt die Aufteilung nichts.

Der zweite Punkt ist der, an dem Plattformen in der Praxis unterschätzt werden: Die Auswahl an Partnerbanken sieht nach Streuung aus, ist aber nur dann eine, wenn sich die Lizenzen tatsächlich unterscheiden. Prüfen Sie das für jede Bank, bei der Sie anlegen – und rechnen Sie Ihre bestehenden Konten bei anderen Banken hinzu, wenn Sie einen größeren Betrag verteilen.

Ein Sonderfall gehört hierher: Partnerbanken mit Sitz außerhalb Deutschlands. Dann gilt das Sicherungssystem ihres Sitzlandes mit denselben Fragen wie bei jedem ausländischen Angebot – welches System, welche Höhe, welche Stelle zahlt aus, in welcher Sprache läuft das Verfahren. Die Plattform zeigt diese Angebote in derselben Liste wie inländische; die Einordnung in der Liste ersetzt diese Prüfung nicht.

Was die Plattform tut – und was nicht

Eine Vermittlungsplattform wählt Angebote aus, führt den Vertrag herbei und ist häufig die erste Anlaufstelle für Fragen. Manches davon ist Vermittlung, manches gehört rechtlich zur Bank. Diese Trennung sollte man kennen, bevor man sie braucht.

Zinsen und Erträge
Die Partnerbank schuldet die Verzinsung. Die Plattform stellt dar, welche Konditionen gelten.
Kündigung und Auszahlung
Die Erklärung wirkt gegenüber der Partnerbank. Die Plattform kann sie weiterleiten – ob sie dafür der richtige Weg ist, steht in den Unterlagen.
Freistellungsauftrag
Wird gegenüber der Bank erteilt, die die Zinsen zahlt – also gegenüber der Partnerbank.
Steuerbescheinigung
Wird von der Stelle ausgestellt, die die Erträge auszahlt.
Streit über die Einlage
Richtet sich gegen die Partnerbank und ihr Recht, nicht gegen die Plattform.

Eine zweite Frage betrifft den Geldweg und ist praktisch die wichtigste: Wie kommt Ihr Geld zur Partnerbank? Möglich ist eine Überweisung direkt auf ein Konto der Bank – oder ein Weg über ein Verrechnungs- oder Sammelkonto. Bei der zweiten Konstruktion liegt Ihr Geld für eine Übergangszeit nicht bei der Partnerbank. Welche Konstruktion gilt, steht in den Unterlagen; wenn es dort nicht eindeutig steht, fragen Sie schriftlich nach.

Achten Sie darauf, dass der Empfänger Ihrer Überweisung die Partnerbank ist – nicht die Plattform und nicht ein Konto im Namen eines Dritten. Prüfen Sie die Kontoverbindung anhand einer Quelle, die Sie selbst aufgerufen haben.

Wo Ihr Geld liegt – und wo nicht

Die Einlagensicherung schützt Einlagen bei einer Bank. Eine Plattform ist keine Bank. Daraus folgt, dass Ansprüche gegenüber der Plattform – etwa auf Gebührenerstattung oder auf Zusagen, die die Plattform selbst gegeben hat – nicht von der Einlagensicherung erfasst sind. Gesichert ist die Einlage bei der Partnerbank.

Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht, ob die Plattform sicher ist, sondern wo Ihr Geld sich zu jedem Zeitpunkt befindet:

  • Vor dem Abschluss: Haben Sie bereits Geld an die Plattform oder an eine dritte Stelle gezahlt, bevor eine Einlage gebucht ist? Dann tragen Sie bis zur Buchung ein Risiko, das mit Einlagensicherung nichts zu tun hat.
  • Während der Buchung: Ab welchem Zeitpunkt gilt der Betrag als Einlage bei der Partnerbank, und ab wann wird er verzinst?
  • Nach der Anlage: Werden Zinsen auf ein Konto bei der Partnerbank oder an eine andere Stelle ausgezahlt? Wo liegt das Guthaben, wenn eine Auszahlung ansteht?
  • Bei einer Kündigung: Wohin wird ausgezahlt, und über welchen Weg?

Wer diese vier Punkte beantwortet hat, weiß, wo sein Geld liegt. Wer sie nicht beantwortet hat, verlässt sich auf den Ablauf – nicht auf die Sicherung.

Klären Sie im Bedingungswerk, ab wann die Einlage bei der Partnerbank gebucht ist. Bis dahin liegt Ihr Geld nicht dort – und dann greift die Einlagensicherung auch nicht.

Prüfpunkte bei einer vermittelten Anlage

Bei einer vermittelten Anlage in dieser Reihenfolge:

  1. Welche Bank schuldet die Einlage? Name im Produktinformationsblatt und in der Einlagenbestätigung.
  2. Welche Banklizenz hat sie, und welches Sicherungssystem gilt damit – auch bei Sitz im Ausland?
  3. Halten Sie bereits Einlagen bei derselben Lizenz? Falls ja: Rechnen Sie zusammen, um die Sicherungsgrenze nicht zu überschreiten.
  4. Wie kommt das Geld zur Partnerbank? Direkt oder über ein Verrechnungskonto, und ab wann gilt es als gebucht?
  5. Wer zahlt Zinsen und stellt die Bescheinigung aus, und wo wird der Freistellungsauftrag erteilt?
  6. Bei wem muss die Kündigung eingehen, und wohin wird ausgezahlt?
  7. Welches Recht und welcher Beschwerdeweg gelten für die Einlage?
  8. Sind Ansprüche gegenüber der Plattform selbst gesichert? Für gewöhnlich nicht – klären Sie, welche Ansprüche das betrifft.

Der letzte Punkt ist der, der bei einer Plattform am häufigsten übersehen wird. Er verändert nicht automatisch die Bewertung des Angebots – aber er verändert die Frage, die Sie sich stellen müssen.

Häufige Fragen

Ist Raisin eine Bank?

Nein. Raisin ist eine Vermittlungsplattform und betreibt selbst kein Einlagengeschäft. Bank ist die Partnerbank, bei der Ihre Einlage gebucht wird. Für Einlagensicherung, Zinsen, Kündigung und Steuerbescheinigung ist diese Partnerbank maßgeblich – nicht die Plattform.

Wer schuldet mir das Geld, wenn ich über Raisin anlege?

Die Partnerbank, bei der die Einlage gebucht ist. Sie sehen den Namen im Produktinformationsblatt, in der Einlagenbestätigung und in der Kontoverbindung, auf die Sie überweisen. Diesen Namen sollten Sie prüfen, bevor Sie Geld übertragen.

Wie ist mein Geld bei Raisin gesichert?

Der gesetzliche Schutz gilt bis 100.000 Euro je Kunde und Bank – bezogen auf die Partnerbank und deren Lizenz. Die Plattform selbst ist keine Bank und unterliegt daher nicht der Einlagensicherung. Bei Partnerbanken mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt das Sicherungssystem des jeweiligen Sitzlandes.

Kann ich die Einlagensicherung durch mehrere Partnerbanken erhöhen?

Ja, aber nur, wenn es sich um unterschiedliche Banklizenzen handelt. Zwei Angebote unter derselben Lizenz zählen zusammen. Wenn Sie einen Betrag über 100.000 Euro verteilen, rechnen Sie Ihre bestehenden Einlagen bei anderen Banken hinzu und prüfen Sie für jedes Angebot die Lizenz, nicht nur den Namen.

Was passiert, wenn die Plattform zahlungsunfähig wird?

Der Anspruch aus der Einlage richtet sich gegen die Partnerbank und bleibt grundsätzlich bestehen, wenn die Einlage dort gebucht ist. Ansprüche gegenüber der Plattform selbst werden von der Einlagensicherung nicht erfasst. Prüfen Sie deshalb vorher, ab wann und wo Ihr Geld gebucht ist – besonders, wenn Zahlungen über ein Verrechnungskonto laufen.

Wo erteile ich den Freistellungsauftrag und wo kündige ich?

Beides richtet sich an die Partnerbank, die als Ihre Vertragspartnerin die Zinsen zahlt. Die Steuerbescheinigung kommt ebenfalls von dort. Prüfen Sie in den Unterlagen, ob die Plattform für Kündigungen einen Weiterleitungsweg vorsieht und ob dieser Weg für Sie verbindlich ist.

Woran erkenne ich, ob ein vermitteltes Angebot zu mir passt?

An den Bedingungen der Partnerbank, nicht an der Darstellung in der Liste. Prüfen Sie: Sicherungssystem und Lizenz, Sitz der Bank, Zinsbeginn, Bedingungen des Angebots wie Höchstbetrag und Befristung, sowie Form und Weg der Kündigung. Diese Angaben stehen im Produktinformationsblatt und im Bedingungswerk der Partnerbank.